Landesverband d. Ambulanten Gewerbes & d. Schausteller Hamburg e.V.
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  • Bei schönstem Wetter die Hamburger Wochenmärkte genießen!
  • 1,4 Millionen Besucher beim Hamburger Frühlingsdom 2024
  • Hamburger Fischmarkt auf Reisen: Das Original kommt nach Aschaffenburg!
  • Der Hamburger Frühlingsdom 2025 – Spaß und Tradition auf dem Heiligengeistfeld
  • Winterzeit auf dem Wochenmarkt: Frische und Vielfalt auch bei kaltem Wetter

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News

Erinnerung für Minijob-Arbeitgeber: Meldung zur Sozialversicherung

Mit der sogenannten Vollständigkeitskontrolle informiert die Minijob-Zentrale die Arbeitgeber von Minijobbern jährlich über fehlende Meldungen zur Sozialversicherung: "Im Monat Mai startet unsere Vollständigkeitskontrolle. Wir informieren die Arbeitgeber, für welche Arbeitnehmer mindestens eine Meldung fehlt. Arbeitgeber, die von uns angeschrieben werden, müssen die fehlenden Meldungen nachholen und uns elektronisch übermitteln. Dafür kann auch die Ausfüllhilfe-Software sv.net genutzt werden. Hat der Arbeitgeber die angeforderte Meldung laut seinem System bereits vorgenommen, ohne dass diese bei der Minijob-Zentrale eingegangen und verarbeitet wurde, kann er die fehlende Meldung per Post, Fax oder E-Mail zusenden."

Online-Rechner für Mindesturlaub im Mini-Job

Arbeitgeber und Minijobber stellen oft die Frage, wie sich der Mindesturlaub berechnet. Mit dem Urlaubsrechner stellt die Minijobzentrale hierfür eine einfache und praktische Hilfe zur Verfügung: Die Grundlage zur Berechnung des Mindesturlaubsanspruches ist grundsätzlich die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Wie viele Stunden an den jeweiligen Tagen gearbeitet werden, ist für die Urlaubsberechnung unerheblich. Beachten Sie: Voller Urlaubsanspruch besteht erst nach einer Wartezeit. Arbeitnehmer können Urlaub beanspruchen, wenn sie mindestens einen Monat im Arbeitsverhältnis stehen. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben sie aber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Hier geht es zum Urlaubsrechner.

Mit BGN-App Sicherheit und Gesundheit im Betrieb checken

Mit der Web-App der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) können Mitgliederbetriebe der BGN leicht herausfinden, wie es um die Arbeitssicherheit und Gesundheit im eigenen Unternehmen bestellt ist. Fragen aus Checklisten werden beantwortet und das Programm gibt sogar Auskunft darüber, wie es beim Vergleich mit anderen Unternehmen aussieht. Mit dem Ergebnis werden Sie nicht allein gelassen. Vielmehr schlägt die App Angebote und Maßnahmen der BGN zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit im Betrieb vor. Zeitaufwand der Bearbeitung und Auswertung des Checks: rund 30 Minuten. Weitere Informationen und den Download zur App gibt es hier.

Überarbeitung der Hygieneleitlinie für mobile Betriebsstätten

Seitens des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) wurde bei der Überarbeitung vorrangig darauf geachtet, dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen hinreichend genau differenziert werden bei der Abgabe von Lebensmitteln mit unterschiedlichem Hygienerisiko – vergleiche Imbiss und Obstverkauf. Die aktuelle Fassung der früheren ASI – jetzt nur noch Leitlinie – kann hier heruntergeladen werden.

Aufzeichnungspflicht bei Bareinnahmen

Aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an unseren Bundesverband geht hervor: Das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, ob Registrierkassen, die ausschließlich als Waagen zur Preisermittlung verwendet werden, nicht nachgerüstet werden müssen, ist in den neuen Abgabenordnung (AEAO) zu §146 eingeflossen. Folgender Grundsatz gilt: „Werden eines oder mehrere elektrische Aufzeichnungssysteme verwendet, sind diese grundsätzlich zur Aufzeichnung sämtlicher Erlöse zu verwenden.“ Wird eine Waage mit Registrierkassenfunktion verwendet, sind daher grundsätzlich sämtliche Erlöse über diese Waage zu erfassen (Ausnahmemöglichkeit lediglich für räumlich oder organisatorisch eindeutig abgrenzbare Bereiche). Das Original-Schreiben mit weiteren Informationen ist im LAGS Büro einsehbar.

Mikroplastik und Lebensmittel

Die absichtliche oder unbedachte Freisetzung von Kunststoffprodukten ist zu einem globalen Umweltproblem geworden, insbesondere die Meeresverschmutzung steht hierbei im Vordergrund. Durch den Einfluss von UV-Strahlung und Reibung zersetzen sich diese Kunststoffprodukte in Fragmente und in Kleinst- bis Mikropartikel (sogenanntes Mikroplastik). Ein zentrales Ziel zur Vermeidung der weiteren Belastung von Meeren und Binnengewässern ist ein bewusster und sorgfältiger Umgang mit Kunststoffprodukten – einschließlich Lebensmittelverpackungen – durch Konzepte zur Reduzierung, Rückführung und Wiederverwertung (Recycling). Die Lebensmittelwirtschaft ist sich ihrer Mitverantwortung bewusst, hält aber tragfähige Strategien auf europäischer bzw. internationaler Ebene für geboten, die das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit nicht gefährden und den Funktionen von Lebensmittelverpackungen Rechnung tragen. Im Kampf gegen die unsachgerechte Entsorgung als wichtige Ursache für die Meeresvermüllung bedarf es zudem der Einbeziehung aller gesellschaftliche relevanten Akteure.

Sichtbar machen am Verkaufsstand: marktstories.de

Die Internetplattform „Marktstories“ sorgt mit Geschichten und Interviews kontinuierlich für Interessantes und Neuigkeiten rund um Wochenmärkte und Volksfeste. In der Geschäftsstelle können Sie als Wochenmarkthändler oder Schausteller Aufkleber anfordern. Sprechen Sie mit Ihrer Kundschaft und helfen Sie dabei, unsere Plattform bekannter zu machen.

Service für Wochenmarkthändler: Kochrezepte für Kinder

Damit die kleinen Gäste an frische Produkte herangeführt werden und Spaß am Wochenmarktbesuch mit den Eltern haben, stellen wir in jeder Ausgabe unseres Marktberichts ein Kinderrezept zur Verfügung. Unsere Wochenmarkthändler können das kostenlose Druck-PDF anfordern unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Oder kopieren Sie sich die Rezeptseite aus der Printausgabe unseres Marktberichtes. Das Rezept verschenken Sie und verkaufen die frischen Zutaten dazu. Alles ganz einfach. Wir wünschen gutes Gelingen!

Frühlingsdom 2019: 22. März bis 22. April auf dem Heiligengeistfeld

Wir freuen uns auf den Auftakt-Dom in diesem Jahr: Von Freitag, 22. März, bis Montag, 22. April 2019, geht es beim Frühlingsdom auf dem Heiligengeistfeld wieder rund. Mit dabei sind neue Attraktionen und sogar eine Weltpremiere. Die längste mobile interaktive Geisterbahn der Welt öffnet beim größten Volksfest des Nordens offiziell zum ersten Mal ihre Pforten. Die Sonderfläche erstrahlt unter dem Motto „Frühlingserwachen“ mit vielen bunten Beeten in neuem Glanz. Und auch Dom-Bär Bummel ist wieder mit von der Partie – dieses Jahr sogar mit Verstärkung: Eine kleine Edition von Bummel kann exklusiv auf dem Dom gekauft oder auch an ausgewählten Ständen erspielt werden. Wir wünschen viel Spaß auf dem Frühlingsdom!

Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags, 15 bis 23 Uhr
freitags und samstags, 15 bis 0 Uhr
sonntags, 16 bis 23 Uhr

Mittwochs ist Familientag mit ermäßigten Preisen.

Das traditionelle Feuerwerk findet jeden Freitag gegen 22:30 Uhr statt.

An Karfreitag bleibt der Frühlingsdom geschlossen.

Bundesverbandstag 2019 in Berlin

Von Montag, 14. Januar 2019, bis Mittwoch, 16. Januar 2019, findet in Berlin der diesjährige Bundesverbandstag statt. Unser Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. (BSM) ist der größte Spitzenverband der Schausteller und Marktkaufleute sowie Mitglied in der Weltunion der Großmärkte (WUWM) und der Europäischen Schausteller-Union (ESU).

Hier findet der Bundesverbandstag 2019 statt:
DIHK, Breite Str. 29, 10178 Berlin

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