Das extreme Winterwetter mit Schnee, Eisregen und Sturm verlangte Anfang Januar 2026 den Händlern viel ab. Die kurzfristige Absage von Märkten führte teilweise zu erheblichem Unmut.
So hatten die Bezirksämter Wandsbek und Altona den Wochenmarkt für Sonnabend den 10.Januar 2026 kurzerhand wegen der Witterung abgesagt. Diese Absage erfolgte allerdings erst am Freitagnachmittag durch den Marktmeister und war für die Händler nicht zu verstehen, da sich die Wetterprognose verändert hatte.
Nicht nur entgangene Tageseinnahmen, sondern auch Ware mit kurzer Haltbarkeit mussten geopfert werden, klagten etliche Händler.
Im Bezirksamt Wandsbek und Altona sei weder per Telefon noch per E-Mail irgendjemand erreichbar gewesen. Aus Sicht der Händler müsse jeder selbst entscheiden dürfen, ob er das Risiko eingeht den Markt anzufahren und seine Ware anzubieten. Zudem genießen festgesetzte Wochenmärkte einen besonderen juristischen Schutz, erklärt Verbandspräsident Wilfried Thal, und zwar die sogenannte Durchführungspflicht, d.h. der Veranstalter muss gerade in Ausnahmesituationen alles unternehmen, um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen. So manche Wochenmarktfläche war geräumt, eine Absage hätte es nicht geben dürfen.
Eine besondere Wetterlage habe es nur für den Freitag gegeben. Neben dem Bezirksamt Altona entschieden auch andere Bezirksämter abzusagen und erklären dazu, dass sie es bedauern, dass die Märkte nicht stattfinden konnten. Die Absage erfolgte, um Marktbeschicker und Besuchende vor der Wetterlage und deren Folgen zu schützen. Eigentlich sollte doch jeder Händler und Kunde selbst entscheiden wie er sich verhält. Es gab jedoch auch Bezirke, die sich dieser besonderen Situation gestellt haben und in Absprache mit den Marktmeistern, Händlern und Räumdiensten den Wochenmarkt durchführten.
Übrigens an den Erfolg möglicher Regressforderungen an die entsprechenden Bezirksämter glaubt Thal nicht.
